IHK

Adressbuchschwindel verhindern

Würzburg | 22.02.2012

Mit Concepte Mühl zum Rechtsfachwirt weiterbilden, Quelle: fotolia
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Die IHK Würzburg-Schweinfurt weist auf ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.2.2012 hin, das auch für mainfränkische Unternehmen interessant ist.

Das OLG Düsseldorf wies die Berufung einer Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH (GWE) zurück, weil ihr Geschäftsmodell nach Auffassung des Gerichts dazu diene, "Dinge dunkel zu halten".

Formulare für Online-Datenbank

Die Firma verschickt Formulare für Einträge in eine Online-Datenbank, deren Gestaltung den Eindruck eines behördlichen Schreibens bzw. der Bestätigung eines bereits bestehenden Eintrags erweckt. Tatsächlich beinhaltet der Vordruck aber ein kostenpflichtiges Vertragsangebot, das sich vollständig erst aus dem Kleingedruckten und den AGB ergibt.
Der DSW Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hatte Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Dieses bestätigte mit Urteil vom 15.04.2011 (38 O 148/10) die Auffassung des DSW, wonach die Angebotsformulare irreführend und intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung des Betroffenen sind. Gegen dieses Urteil hatte die GWE Berufung eingelegt.

Berufungsverfahren zurückgewiesen

Nun hat das Gericht im Berufungsverfahren diese zurückgewiesen. Die Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen, aber möglicherweise legt die GWE noch Nichtzulassungsbeschwerde ein. Die Urteilsgründe liegen bisher noch nicht in schriftlicher Form vor.
Falls mainfränkische Unternehmen solche oder ähnliche Aussendungen erhalten, hilft die IHK Würzburg-Schweinfurt weiter. Ansprechparterin ist Astrid Biener, IHK, Tel. 0931 4194-315, E-Mail: astrid.biener@wuerzburg.ihk.de .

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