Auch wenn die Vorprüfung durch die IHK nicht verpflichtend ist, können dadurch Zusatztermine beim Notar und damit auch zusätzliche Kosten oftmals vermieden werden. Die endgültige Entscheidung über die Eintragung und damit über die Zulässigkeit des Firmennamens ist jedoch dem Registergericht vorbehalten.
Die IHK prüft folgende durch das Handelsgesetzbuch (HGB) vorgegebene Kriterien:
Interessierte können ihre Anfrage direkt über ein neues Online-Formular (www.wuerzburg.ihk.de/firmenvoranfrage) stellen. Anschließend können sie die Stellungnahme über den Notar beim Registergericht einreichen und so die Eintragung beschleunigen.
Bestimmte Aspekte werden nicht überprüft
Das Formular ist nur für Unternehmen zu verwenden, die sich ins Handelsregister eintragen lassen wollen und nicht für die Überprüfung von Geschäftsbezeichnungen von Einzelunternehmern (Gewerbetreibenden) oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR).
Die Vorabprüfung beschäftigt sich nicht mit marken-, urheber-, wettbewerbs- und namensrechtlichen Aspekten. Wir empfehlen daher eine eigene Recherche bezüglich älterer Namensrechte und eines eventuell bestehenden Markenschutzes, um Unterlassungsansprüchen anderer Unternehmen vorzubeugen. Weitere Informationen unter: www.wuerzburg.ihk.de/schutzrechte
Warnung vor unseriösen Angeboten
"Überprüfen Sie also bitte auch, ob Unternehmen mit dem gleichen Namen ohne Handelsregistereintrag und Markenschutz bereits existieren", rät die IHK. Eine Suche über Suchmaschinen im Internet oder ggf. im Telefonbuch ist dringend zu empfehlen. Achtung! Eintragungen im Handelsregister werden von Amts wegen vom Registergericht bekannt gemacht. Diese Informationen werden oft auch von unseriösen Adressverlagen genutzt, die Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchen- oder Gewerberegister oder ähnliches versenden. Die dabei verwendeten, teils formularmäßig gestalteten Anschreiben suggerieren eine öffentliche Stelle als Absender oder eine (kostenlose) Veröffentlichung in einem etablierten Adressverzeichnis. Die IHK: "Wir empfehlen dringend, diese Anschreiben oder auch Zahlungsaufforderungen besonders gründlich zu prüfen." Weitere Informationen unter: www.wuerzburg.ihk.de/adressbuchverlage
Auch wenn die Vorprüfung durch die IHK nicht verpflichtend ist, können dadurch Zusatztermine beim Notar und damit auch zusätzliche Kosten oftmals vermieden werden. Die endgültige Entscheidung über die Eintragung und damit über die Zulässigkeit des Firmennamens ist jedoch dem Registergericht vorbehalten.
Die IHK prüft folgende durch das Handelsgesetzbuch (HGB) vorgegebene Kriterien:
Interessierte können ihre Anfrage direkt über ein neues Online-Formular (www.wuerzburg.ihk.de/firmenvoranfrage) stellen. Anschließend können sie die Stellungnahme über den Notar beim Registergericht einreichen und so die Eintragung beschleunigen.
Bestimmte Aspekte werden nicht überprüft
Das Formular ist nur für Unternehmen zu verwenden, die sich ins Handelsregister eintragen lassen wollen und nicht für die Überprüfung von Geschäftsbezeichnungen von Einzelunternehmern (Gewerbetreibenden) oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR).
Die Vorabprüfung beschäftigt sich nicht mit marken-, urheber-, wettbewerbs- und namensrechtlichen Aspekten. Wir empfehlen daher eine eigene Recherche bezüglich älterer Namensrechte und eines eventuell bestehenden Markenschutzes, um Unterlassungsansprüchen anderer Unternehmen vorzubeugen. Weitere Informationen unter: www.wuerzburg.ihk.de/schutzrechte
Warnung vor unseriösen Angeboten
"Überprüfen Sie also bitte auch, ob Unternehmen mit dem gleichen Namen ohne Handelsregistereintrag und Markenschutz bereits existieren", rät die IHK. Eine Suche über Suchmaschinen im Internet oder ggf. im Telefonbuch ist dringend zu empfehlen. Achtung! Eintragungen im Handelsregister werden von Amts wegen vom Registergericht bekannt gemacht. Diese Informationen werden oft auch von unseriösen Adressverlagen genutzt, die Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchen- oder Gewerberegister oder ähnliches versenden. Die dabei verwendeten, teils formularmäßig gestalteten Anschreiben suggerieren eine öffentliche Stelle als Absender oder eine (kostenlose) Veröffentlichung in einem etablierten Adressverzeichnis. Die IHK: "Wir empfehlen dringend, diese Anschreiben oder auch Zahlungsaufforderungen besonders gründlich zu prüfen." Weitere Informationen unter: www.wuerzburg.ihk.de/adressbuchverlage