Das Gewerbeaufsichtsamt der Durch eine Allgemeinverfügung werden Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zur Produktion von existentiellen Gütern und für Dienstleistungen zugelassen. Die Gesundheit der einzelnen Arbeitnehmer darf durch die Abweichungen jedoch nicht gefährdet werden.
Auch in Bayern sind in zunehmender Zahl Ansteckungen mit dem neuartigen Corona-Virus zu verzeichnen. Deshalb sind zunehmend schärfere Maßnahmen zur Eindämmung erforderlich geworden. Diese schränken inzwischen auch das öffentliche und wirtschaftliche Leben in Bayern ein. Umso wichtiger ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs zu jeder Zeit sicherzustellen. Dazu sollen Betriebe vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten.
Befristete Allgemeinverfügung erteilt
Die Regierung von Unterfranken hat daher – wie von Ministerpräsident Dr. Markus Söder angekündigt - eine befristete Allgemeinverfügung erlassen, die Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhepausen und Ruhezeiten sowie der Sonn- und Feiertagsruhe zulässt:
Zur Produktion von existentiellen Gütern und für Dienstleistungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge, die im Zusammenhang mit den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus anfallen, gelten von 18. März 2020 bis einschließlich 30. Juni 2020 befristet folgende Regeln:
Hinweise zum Schutz der betroffenen Beschäftigten
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung sind unter folgender Adresse abrufbar:
Das Gewerbeaufsichtsamt der Durch eine Allgemeinverfügung werden Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zur Produktion von existentiellen Gütern und für Dienstleistungen zugelassen. Die Gesundheit der einzelnen Arbeitnehmer darf durch die Abweichungen jedoch nicht gefährdet werden.
Auch in Bayern sind in zunehmender Zahl Ansteckungen mit dem neuartigen Corona-Virus zu verzeichnen. Deshalb sind zunehmend schärfere Maßnahmen zur Eindämmung erforderlich geworden. Diese schränken inzwischen auch das öffentliche und wirtschaftliche Leben in Bayern ein. Umso wichtiger ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs zu jeder Zeit sicherzustellen. Dazu sollen Betriebe vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten.
Befristete Allgemeinverfügung erteilt
Die Regierung von Unterfranken hat daher – wie von Ministerpräsident Dr. Markus Söder angekündigt - eine befristete Allgemeinverfügung erlassen, die Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhepausen und Ruhezeiten sowie der Sonn- und Feiertagsruhe zulässt:
Zur Produktion von existentiellen Gütern und für Dienstleistungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge, die im Zusammenhang mit den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus anfallen, gelten von 18. März 2020 bis einschließlich 30. Juni 2020 befristet folgende Regeln:
Hinweise zum Schutz der betroffenen Beschäftigten
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung sind unter folgender Adresse abrufbar: