Thema der WocheLagerung von Lithium-Batterien in Arbeitsräumen
Lithiumbatterien sind im Normalbetrieb sind Lithiumbatterien als relativ sicher einzustufen, Probleme entstehen jedoch, sollten sie durch elektrische, mechanische und/oder thermische Einwirkung beschädigt werden. Daher ist der Transport von Lithiumbatterien bereits seit Jahren im ADR (Gefahrgutverordnung Straße) detailliert geregelt. Für die innerbetriebliche Lagerung und Bereitstellung fand man bis vor kurzem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Dies änderte sich jedoch mit der Aktualisierung der Technischen Regel Gefahrstoffe 510 in der Ausgabe 2020. Aber warum: Sind denn Lithium-Batterien Gefahrstoffe?